Wenn Sie Mitglied im Deutscher Mieterbund Mieterverein Buchholz e.V. werden wollen, können sie das direkt in unseren Büroräumen. Oder Sie drucken sich den Aufnahmeantrag mit der anhängenden Einzugsermächtigung aus. Das ausgefüllte Aufnahmeformular können Sie uns dann mit der(n) Originalunterschrift(en) zusenden oder in unseren Räumen abgeben.
Bitte beachten Sie: Dem Verein müssen unbedingt die Originalunterschriften beider Vertragspartner vorliegen.
Der Jahresbeitrag beträgt z.Zt. 87,00 € und ist zu Jahresbeginn im Voraus fällig. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag anteilig vom Eintrittsmonat bis Jahresende zu zahlen. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15.- €. Bei der Übernahme der Mit-gliedschaft aus einem anderen Verein des DMB entfällt die Aufnahmegebühr. Beim Wohnungswechsel ist eine Übertragung der Mitgliedschaft zu einem anderen DMB-Verein ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist frühestens zum Ende des auf den Eintritt folgendes Kalenderjahres möglich.
Die Mitgliedschaft gilt nur für die im Aufnahmeantrag genannte(n) Person(en) und die beim Mieterverein aktuell angegebene Wohnadresse. Bitte melden Sie deshalb bei einem Wohnungswechsel immer Ihre aktuelle Adresse dem Verein.
Unsere Bürozeiten sind am
Montag – Donnerstag von 9:00 – 11:00 Uhr und die Rechtsberatung findet statt an jedem Montag und Mittwoch von 17:00 – 19:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) |
Unser Büro finden Sie in der Hamburger Str. 8 in Buchholz.
(siehe Wegweiser)
Der Vorteil für neue Mitglieder:
- Bereits am Tage des Eintritts ist die kostenlose Rechtsberatung während der Beratungszeiten möglich.
- Während die anwaltliche vorprozessuale Beratung Geld kostet (auch wenn man rechtsschutzversichert ist), berät Sie der Mieterverein im vorprozessualen Stadium kostenlos.
Im Mitgliedsbeitrag enthalten sind
- Kostenlose Beratung
- Kostenloser Bezug der Mieterzeitung des DMB
- Die Mietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen mit einer Selbstbeteiligung von 200,00 € der Anwalts- und Gerichtskosten. Die Rechtsschutzversicherung tritt erst nach einer Mitgliedschaft von 3 Monaten für anfallende Kosten ein, sofern der Fall dem Grunde nach nicht innerhalb dieser 3 Monate oder davor entstanden ist. Der Mieterverein muss zuvor einen Einigungsversuch in schriftlicher Form oder durch Beratung vorgenommen haben.
Unser Service:
- Feuchtigkeitsmessungen mit Messprotokollen
- Kompetente Wohnungsabnahmen (Erfragen Sie die Preise für Feuchtigkeitsmessungen und Wohnungsabnahmen in unserer Geschäftsstelle)
- Verkauf der Broschüren und Bücher des DMB zu jedem Spezialthema aus dem Bereich Mieten und Wohnen, z.B. Mieterlexikon
- Serviceangebote des DMB